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   BVerwG, 12.09.2000 - 1 B 50.00, 1 PKH 7.00   

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https://dejure.org/2000,6944
BVerwG, 12.09.2000 - 1 B 50.00, 1 PKH 7.00 (https://dejure.org/2000,6944)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.2000 - 1 B 50.00, 1 PKH 7.00 (https://dejure.org/2000,6944)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 2000 - 1 B 50.00, 1 PKH 7.00 (https://dejure.org/2000,6944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Erfordernis der zwingenden Rücknahme einer rechtswidrigen Ausweisung eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention - Unterscheidung zwischen Abschiebung und Ausweisung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.09.1992 - 1 B 71.92
    Auszug aus BVerwG, 12.09.2000 - 1 B 50.00
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 9. September 1992 - BVerwG 1 B 71.92 - (Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7) ausgeführt, dass die Anwendbarkeit des Art. 33 Nr. 1 GK grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn es um eine Abschiebung des Ausländers geht.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).
  • VGH Hessen, 14.10.2002 - 3 UZ 3104/00

    Präklusion der Gehörsrüge

    Im Fall der Anwendung der Präklusionsvorschriften durch ein Gericht muss der davon seiner Auffassung nach zu Unrecht betroffene Beteiligte entweder dartun, dass und aus welchen Gründen er zuvor nicht in der Lage war, rechtzeitig gegenüber dem Gericht die eingetretene Verzögerung zu entschuldigen (vgl. BVerwG, B. v. 06.04.2000 - 1 B 50/00 - a. a. O.), oder dartun, dass eine Verspätung nicht vorliegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 18 A 459/01

    Ausländerrechtliche Ausgestaltung des besonderen Ausweisungsschutzes;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 1992 - 1 B 71/92 -, Buchholz 402.22 Art. 32, 33 GK Nr. 7 = InfAuslR 1993, 12, und vom 12. September 2000 - 1 B 50.00 -, Buchholz 402.22 Art. 33 GK Nr. 8 = NVwZ-RR 2001, 131.
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